Finanzielle Unterstützung für Schüler

Bildung und Teilhabe - Leistungen für Kinder beantragen

Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien haben einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschfatliche Teilhabe und können zu diesem Zweck zusätzliche Leistungen beantragen.

Berechtigt sind Kinder und Jugendliche, die entweder

  • Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) erhalten oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt sind, oder
  • Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII erhalten, oder nur deshalb nicht erhalten, weil alle Bedarfe bis auf den Bedarf für Bildung und Teilhabe gedeckt, sind oder
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder
  • Wohngeld oder
  • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergesetz

erhalten. Die Leistungen sind im Grundsatz besonders zu beantragen. Da ein Großteil der Leistungen nicht als Geldleistung, sondern insbesondere in Form von persönlichen Gutscheinen oder durch Direktzahlung an den Leistungsanbieter erbracht wird, ist regelmäßig eine rechtzeitige Antragstellung erforderlich.


Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen

  • Mittagessen in Kindertgageseinrichtungen, Tagespflege und Schulen: Der Anspruch auch Mehraufwendungen besteht bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Der Eigenanteil des Kindes beträgt 1 € pro Mittagessen.
  • Lernförderung: Ein Anspruch auf angemessene Lernförderung besteht dann, wenn sie geeignet und erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Voraussetzung ist, dass vorrangig in Anspruch zu nehmende schulische Angebote nicht ausreichen. Die Erforderlichkeit der Lernförderung kann z.B. von der Schule bestätigt werden.
  • Schulbedarf: Für das notwendige Schulmaterial wird jährlich ein Zuschuss von 100 € in zwei Teilbeträgen berücksichtigt (je nach Rechtskreis zum 1. August bzw. für den Monat, in dem der erste Schultag liegt, 70 € und zum 1. Februar bzw. für den Monat,in dem das zweite Schulhalbjahr beginnt, 30 €).
  • Ausflüge: Die Kosten eintägiger Ausflüge von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden übernommen. Die Kosten mehrtätiger (Klasse-)Fahrten im Rahmen der (schul-)rechtlichen Bestimmungen werden ebenfalls berücksichtigt.
  • Schülerbeförderung: Für Schülerinnen und Schüler, die für den Besuch der nächstgelegenen Schule auf Schülerbeförderung angewiesen sind, werden die dafür erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen berücksichtigt, soweit die Beförderungskosten nicht anderweitig abgedeckt sind und es nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus dem Regelbedarf zu bestreiten. In der Regel ist eine Eigenbeteiligung in Höhe von 5 Euro monatlich zumutbar.
  • Unterstützung zum Mitmachen in den Bereichen Kultur, Sport, Spiel, Geselligkeit und Freizeiten: Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stehen für leistungsberechtigte Kinder/Jugendliche 10 € monatlich dafür zur Verfügung, dass sie z.B. einen Sportverein oder eine Musikschule besuchen und dabei Beiträge oder Kosten für die Ausrüstung anfallen. Das Teilhabebudget kann in begrenztem Umfang angespart werden.

 

Weitere Informationen und Anträge erhalten Sie hier

Landratsamt Regensburg
Amt für soziale Angelegenheiten

Altmühlstraße 3
93059 Regensburg

Tel.: 0941/4009-223
Fax: 0941/4009-427